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Energieausweis für Wohngebäude in Köln - Ihr #1 Experte

Wir erstellen Ihren rechtssicheren Energieausweis schnell, günstig und persönlich. DIBt-registriert, 24h Lieferung in 99% der Fälle garantiert.

Stephan Grosser, Energieausweis für Wohngebäude Köln
Stephan Grosser Gründer energiepass® KÖLN & Geschäftsführer
DIBt-registriert
24h Lieferung
Best-Case-Optimierung
Persönliche Beratung

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, was schreibt das GModG vor?

Das Gesetz trägt seit dem 29. Juli 2026 die Kurzbezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und regelt, welche Ausweisart je nach Anlass zulässig oder vorgeschrieben ist. Maßgeblich sind unter anderem der Anlass, der Gebäudestatus und die Anzahl der Wohnungen.

Bedarfsausweis Pflicht

  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde: bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, sofern das Gebäude der Energieausweispflicht unterliegt und kein gültiger Energieausweis vorliegt; ausgenommen sind Gebäude, die bereits bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllten oder später mindestens auf dieses Niveau gebracht wurden.
  • Neubauten, die der Energieausweispflicht unterliegen, benötigen einen Bedarfsausweis
  • Änderungen mit energetischer Gesamtberechnung, wenn Änderungen an Außenbauteilen im Sinne des § 36 GModG ausgeführt und unter Anwendung des § 38 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 38 Absatz 3 durchgeführt werden. Dann ist nach § 80 Absatz 2 GModG ein neuer Energiebedarfsausweis auszustellen. Die Zehn-Prozent-Grenze allein löst keine Energieausweispflicht aus.

Wahlrecht bei Verkauf und Vermietung

  • Ab 5 Wohnungen, bei bestehenden Gebäuden besteht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing unabhängig vom Baujahr Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, sofern kein Bedarfsausweis nach § 80 Absatz 2 GModG erforderlich ist
  • Bauantrag ab 1. November 1977, bei bestehenden Gebäuden mit weniger als 5 Wohnungen besteht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing grundsätzlich Wahlfreiheit, sofern kein Bedarfsausweis nach § 80 Absatz 2 GModG erforderlich ist
  • Altbau mit nachgerüstetem Wärmeschutz, bei bestehenden Gebäuden besteht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing grundsätzlich Wahlfreiheit, wenn das Gebäude mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde und kein Bedarfsausweis nach § 80 Absatz 2 GModG erforderlich ist

Voraussetzung: Es müssen Verbrauchsdaten aus mindestens 3 aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen. Die letzte Abrechnungsperiode darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Nicht sicher, welche Regelung für Ihr Gebäude gilt? Rufen Sie uns an unter 0152 060 777 67, wir klären das in 2 Minuten.

EFH oder MFH? Leistungen auf einen Blick

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, bei uns zum gleichen Preis, egal welche Ausweisart. Beide Varianten mit vollem Leistungsumfang:

Einfamilienhaus

Komplettpaket

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Empfehlung: Bedarfsausweis für objektive Bewertung.

Inklusive

  • Best-Case-Optimierung
  • Lieferung in 24 Stunden
  • DIBt-registriert, grundsätzlich bis zu zehn Jahre gültig

Vorteile

  • Kostenlose Erstberatung
  • Individuelle Sanierungsempfehlungen
  • Sichtprüfung nach Ausstellung inklusive

Mehrfamilienhaus

Komplettpaket

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ab 2 Wohneinheiten. Empfehlung: Bedarfsausweis für objektive Bewertung.

Inklusive

  • Best-Case-Optimierung
  • Lieferung in 24 Stunden
  • DIBt-registriert, grundsätzlich bis zu zehn Jahre gültig

Vorteile

  • Persönliche Betreuung
  • Detaillierte Modernisierungsvorschläge
  • Sichtprüfung nach Ausstellung inklusive

Energieeffizienzklassen A+ bis H, was bedeuten sie?

Der Energieausweis ordnet Ihr Wohngebäude anhand des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr einer Effizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H zu. Die Klasse beeinflusst den Immobilienwert. Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien vor Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist die im vorhandenen Ausweis genannte Klasse eine Pflichtangabe, wenn der Ausweis bereits bei Anzeigenaufgabe vorliegt. Verantwortlich ist der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Makler, der die Veröffentlichung verantwortet. Für die in § 112 Absatz 3 genannten älteren Ausweise ohne Klasse gilt die Sonderregelung des § 87 Absatz 3.

Klasse kWh/(m²·a) Bedeutung Typisches Gebäude
A+bis einschließlich 30Passivhaus-StandardNeubau mit Wärmepumpe und Solaranlage
Aüber 30 bis 50KfW-55, hervorragendModerner Neubau, hochwertiger Standard
Büber 50 bis 75Sehr gutGut gedämmter Neubau
Cüber 75 bis 100GutNeubau-Standard oder kernsanierter Altbau
Düber 100 bis 130BefriedigendTeilsanierter Altbau
Eüber 130 bis 160AusreichendÄlteres Gebäude, teilweise modernisiert
Füber 160 bis 200SchlechtWenig modernisierter Altbau
Güber 200 bis 250Sehr schlechtUnsanierter Altbau (1950er-1970er)
Hüber 250Sanierung dringend empfohlenUnsanierter Vorkriegsbau
Best-Case-Optimierung: Mit unserer Optimierung erreichen viele Gebäude eine um 1-2 Klassen bessere Einstufung. Das steigert den Immobilienwert und verbessert die Vermietbarkeit. Jetzt Angebot berechnen

Leistungen für Wohngebäude

Keine versteckten Kosten. Alle Ausweise sind DIBt-registriert und grundsätzlich bis zu zehn Jahre gültig. Wird nach § 80 Absatz 2 GModG wegen Änderungen im Sinne des § 36 GModG und einer energetischen Gesamtberechnung nach § 38 Absatz 3 GModG ein neuer Energieausweis erforderlich, verliert der bisherige Ausweis vorher seine Gültigkeit. Verbrauchs- und Bedarfsausweis zum gleichen Preis.

Gebäudetyp Leistungen Aktion
Einfamilienhaus Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, Best-Case-Optimierung, Beratung Jetzt bestellen
Mehrfamilienhaus Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, Best-Case-Optimierung, Sichtprüfung nach Ausstellung Jetzt bestellen
Alles inklusive

Der Preis gilt unabhängig davon, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen. Alle Leistungen inklusive. Preise ansehen

Warum energiepass® KÖLN?

Seit 2018 erstelle ich Energieausweise für Kölnerinnen und Kölner. Was Sie bei mir bekommen:

24h Express-Lieferung

Ihr Energieausweis in Rekordzeit, schon morgen in Ihrem Postfach. Auch bei kurzfristigen Notartermine.

100% Rechtssicher

Jeder Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert. Grundsätzlich bis zu zehn Jahre gültig. Wird nach § 80 Absatz 2 GModG wegen Änderungen im Sinne des § 36 GModG und einer energetischen Gesamtberechnung nach § 38 Absatz 3 GModG ein neuer Energieausweis erforderlich, verliert der bisherige Ausweis seine Gültigkeit.

Persönliche Beratung

Kein Callcenter, kein Sachbearbeiter. Sie sprechen direkt mit mir. Auch außerhalb der Geschäftszeiten telefonisch erreichbar.

Kostenlose Qualitätskontrolle

Nach Ausstellung führen wir eine kurze Sichtprüfung von außen als Qualitätskontrolle durch, in Köln und dem Umland. Kein Betreten des Gebäudes nötig.

Lokal in Köln

Rudolfplatz 3, 50674 Köln. Schnell bei Ihnen, wenn es sein muss innerhalb von 30 Minuten.

Best-Case-Optimierung

Ich optimiere Ihren Energieausweis legal auf den besten möglichen Wert. Wichtig für Verkauf und Vermietung.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis kann insbesondere bei Verkauf oder Vermietung, bei einem Neubau sowie bei bestimmten Änderungen an einem bestehenden Gebäude erforderlich sein:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Vermietung oder Verpachtung
  • Neubau eines Gebäudes
  • Änderungen am bestehenden Gebäude können einen neuen Energiebedarfsausweis erfordern, wenn Änderungen an Außenbauteilen im Sinne des § 36 GModG ausgeführt und unter Anwendung des § 38 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 38 Absatz 3 durchgeführt werden. Mehr als zehn Prozent Fassadenänderung allein löst keine Energieausweispflicht aus.
Achtung: Wer vorsätzlich oder leichtfertig eine bestehende Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflicht verletzt, kann nach § 108 Absatz 1 Nummer 18, 19 oder 21 und Absatz 2 Nummer 2 GModG mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegt werden. Das bloße Fehlen eines Ausweises begründet nicht in jedem Fall ein Bußgeld.

Ausnahmen von der Pflicht

In diesen Fällen ist kein Energieausweis erforderlich:

  • Baudenkmäler in den von § 80 Absatz 3 bis 7 GModG erfassten Verkaufs-, Erbbaurechts-, Vermietungs-, Verpachtungs- und Leasingfällen
  • Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind
  • Kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche; bei Wohngebäuden ist die Gebäudenutzfläche maßgeblich
  • Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren erwarteter Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des erwarteten Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Erstellung Ihres Energieausweises benötigen wir einige Informationen zu Ihrem Wohngebäude. Die meisten Angaben können Sie telefonisch oder per E-Mail übermitteln.

Grunddaten

  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Anzahl der Geschosse

Heizungsangaben

  • Art der Heizung (Gas, Öl, Wärmepumpe etc.)
  • Baujahr der Heizanlage
  • Warmwasserbereitung (zentral/dezentral)

Für Verbrauchsausweis

  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Alternativ: Rechnungen des Energieversorgers
  • Angabe eventueller Leerstände

Für Bedarfsausweis

  • Grundrisse oder Wohnflächenberechnung
  • Angaben zu Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)
  • Fensterart und -alter
  • Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen

Tipp: Sie haben nicht alle Unterlagen parat? Kein Problem, bei der Erstberatung unter 0152 060 777 67 klären wir gemeinsam, was wir benötigen.

Speziell für Altbauten:

Ihr Haus wurde vor 1978 gebaut? Dann gelten besondere Regeln für den Energieausweis. Erfahren Sie alles über Pflichten, Ausnahmen und Best-Case-Optimierung für ältere Gebäude.

Energieausweis für altes Haus →

Häufige Fragen zum Energieausweis für Wohngebäude

Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für mein Wohngebäude?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist für ein bestehendes Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen ein Bedarfsausweis auszustellen, wenn das Gebäude der entsprechenden Energieausweispflicht unterliegt, kein gültiger Energieausweis vorliegt und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Das gilt nicht, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllte oder später mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde. Für Neubauten, die der Energieausweispflicht unterliegen, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Bei Änderungen mit den Voraussetzungen des § 80 Absatz 2 GModG ist unabhängig von der Wohnungszahl ebenfalls ein Bedarfsausweis auszustellen. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing besteht für bestehende Wohngebäude ab 5 Wohnungen nur dann Wahlfreiheit, wenn kein Bedarfsausweis nach § 80 Absatz 2 GModG erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten 3 Jahre und spiegelt das Heizverhalten der Bewohner wider. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung), unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis ermöglicht dadurch eine objektivere Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden.

Was kostet ein Energieausweis für ein Wohngebäude in Köln?

Bei energiepass® KÖLN kostet der Energieausweis für ein Einfamilienhaus 299 EUR und für ein Mehrfamilienhaus 399 EUR, unabhängig davon, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen. Best-Case-Optimierung, DIBt-Registrierung und Sichtprüfung nach Ausstellung sind im Preis enthalten.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Nach § 79 Absatz 3 GModG wird ein Energieausweis für zehn Jahre ausgestellt. Er verliert vorher seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 GModG wegen Änderungen im Sinne des § 36 GModG und einer energetischen Gesamtberechnung nach § 38 Absatz 3 GModG ein neuer Energieausweis erforderlich wird. Nach Ablauf ist bei erneutem Verkauf oder erneuter Vermietung ein neuer Energieausweis erforderlich, sofern das Gebäude der entsprechenden Energieausweispflicht unterliegt.

Was bedeuten die Energieeffizienzklassen A+ bis H?

Die Klassen ordnen den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr auf einer Skala ein: A+ (bis einschließlich 30 kWh/m²·a) steht für Passivhaus-Standard, C (über 75 bis einschließlich 100 kWh/m²·a) entspricht einem guten Neubau, und H (über 250 kWh/m²·a) kennzeichnet unsanierte Altbauten mit dringendem Sanierungsbedarf. Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien vor Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist die im vorhandenen Ausweis genannte Klasse eine Pflichtangabe, wenn der Ausweis bereits bei Anzeigenaufgabe vorliegt. Verantwortlich ist der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Makler, der die Veröffentlichung verantwortet. Für die in § 112 Absatz 3 genannten älteren Ausweise ohne Klasse gilt die Sonderregelung des § 87 Absatz 3. Sie beeinflusst den Marktwert.

Welche Unterlagen brauche ich für die Bestellung?

Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Baujahr, Wohnfläche und Angaben zur Heizung. Für den Bedarfsausweis zusätzlich: Grundrisse, Informationen zu Dämmung, Fensterart und durchgeführten Sanierungen. Bei der kostenlosen Erstberatung unter 0152 060 777 67 klären wir gemeinsam, was benötigt wird.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Wenn eine Vorlage- oder Übergabepflicht besteht und sie vorsätzlich oder leichtfertig verletzt wird, drohen nach § 108 GModG bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber beziehungsweise Makler legen den Ausweis potenziellen Käufern oder Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung vor; deutlich sichtbarer Aushang oder Auslegen genügt. Ohne Besichtigung ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens unverzüglich nach Aufforderung. Käufer beziehungsweise Mieter erhalten ihn oder eine Kopie unverzüglich nach Vertragsabschluss. Gesetzliche Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler, sind zu beachten.

Gilt der Energieausweis für das gesamte Gebäude oder einzelne Wohnungen?

Grundsätzlich wird der Energieausweis für das Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Für nach § 106 getrennt zu behandelnde Gebäudeteile sind bis 31. Dezember 2026 nach § 79 Absatz 2 eigene Ausweise erforderlich, ab 2027 gibt es einen Bedarfsausweis mit Zonen für das ganze Gebäude; siehe Mischgebäude. Bei einem Mehrfamilienhaus gilt ein Ausweis somit für alle Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften können die Kosten entsprechend aufteilen.

Wie schnell bekomme ich meinen Energieausweis?

Bei energiepass® KÖLN erhalten Sie Ihren Energieausweis in 99 % der Fälle innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller Unterlagen. Auch bei kurzfristigen Notarterminen finden wir eine Lösung. Rufen Sie uns an unter 0152 060 777 67.

Brauche ich einen Energieausweis für mein denkmalgeschütztes Haus?

Nicht in jedem Fall. Bei einem Baudenkmal sind die Pflichten des § 80 Absatz 3 bis 7 GModG für Verkauf, Erbbaurecht, Vermietung, Verpachtung und Leasing ausgenommen. Werden jedoch Änderungen im Sinne des § 36 GModG ausgeführt und für das gesamte Gebäude die Berechnungen nach § 38 Absatz 3 durchgeführt, ist nach § 80 Absatz 2 GModG dennoch ein Energiebedarfsausweis erforderlich.

Nicht sicher, welchen Ausweis Sie brauchen?

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