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Energieausweis-Aussteller in Köln: Wer darf ihn ausstellen?

Energieausweis-Aussteller in Köln: Wer darf ihn ausstellen?
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Köln
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. §88 des Gebäudeenergiegesetzes nennt genau, welche Berufsgruppen und Qualifikationen dazu berechtigt sind: Architekten und Ingenieure, Handwerksmeister aus dem Baubereich, Schornsteinfeger, Techniker und Personen mit anerkannter Fortbildung. Und jeder Ausweis braucht eine Registriernummer vom DIBt, sonst ist er wertlos.

Diese Frage stellen mir Kölner Eigentümer oft, gerade wenn sie einen 20-Euro-Ausweis im Netz gesehen haben. Wer steckt dahinter, und darf der das überhaupt? Berechtigt zu sein und sorgfältig zu arbeiten sind dabei zwei verschiedene Dinge. Stand: Juli 2026.

Wer darf laut §88 GEG einen Energieausweis ausstellen?

Das Gesetz zählt die berechtigten Berufsgruppen abschließend auf. Grundvoraussetzung ist immer eine passende Grundqualifikation plus eine Zusatzanforderung: Studienschwerpunkt, Berufserfahrung im Hochbau oder eine anerkannte Fortbildung nach Anlage 11 GEG. Ohne diese Kombination darf niemand einen Energieausweis ausstellen.

Die Liste ist überschaubar, aber verbindlich.

BerufsgruppeGrundqualifikationZusatzanforderung
Architekten und IngenieureHochbau, Bauingenieurwesen, Bauphysik, TechnikSchwerpunkt Bauen, 2 Jahre Erfahrung oder Fortbildung
HandwerksmeisterBau-, Ausbau-, anlagentechnisches Gewerbe, SchornsteinfegerSchulung nach Anlage 11 GEG
staatlich anerkannte TechnikerHochbau, Bauphysik, GebäudetechnikFortbildung nach Anlage 11 GEG
Personen mit Fortbildungfachnaher Hintergrundanerkannte Fortbildung Energieberatung

Auffällig ist, dass auch Schornsteinfeger dazugehören. Sie kennen Heizungsanlagen aus dem Alltag und dürfen mit der passenden Schulung Ausweise erstellen. Was das kostet und wann es sinnvoll ist, zeigt Energieausweis vom Schornsteinfeger.

Brauchen Bedarf und Verbrauch verschiedene Berechtigungen?

Nein. Wer die Voraussetzungen des §88 GEG erfüllt, darf in der Regel beide Ausweisarten ausstellen. Die Berechtigung hängt am Aussteller, die Zulässigkeit der Ausweisart aber am Gebäude. Ob Bedarf oder Verbrauch erlaubt ist, entscheiden Baujahr, Wohnungszahl und Sanierungsstand.

Das wird oft verwechselt. Die Frage ist nicht, ob der Aussteller einen Bedarfsausweis darf, sondern ob das Haus einen braucht.

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei kleineren Altbauten mit Bauantrag vor November 1977, sofern sie nicht nachträglich gedämmt wurden.

Ein Verbrauchsausweis genügt bei Häusern ab fünf Wohnungen oder bei jüngeren und sanierten Gebäuden. Welcher Typ für Ihr Haus gilt, klärt Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Was hat es mit der DIBt-Registrierung auf sich?

Jeder gültige Energieausweis trägt eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik. Der Aussteller registriert sich dort einmalig und ruft für jeden einzelnen Ausweis eine Nummer ab. Sie erlaubt den Länderbehörden Stichprobenkontrollen. Ohne diese Nummer ist der Ausweis rechtlich wertlos.

Ich bin beim DIBt registriert und rufe für jeden Ausweis eine eigene Nummer ab. Diese Nummer steht oben rechts auf dem Dokument.

Wichtig zu wissen: Das DIBt prüft bei der Vergabe nicht die Qualifikation des Ausstellers. Es vergibt nur die Nummer und ermöglicht die Kontrolle. Für die fachliche Richtigkeit haftet der Aussteller selbst.

Sie wollen einen Ausweis von einem registrierten Aussteller? Geben Sie Ihre Objektdaten in den Energieausweis-Rechner ein. Ich stelle DIBt-registriert aus, ordne den richtigen Ausweistyp ein und nenne den Festpreis vorab.

Als Privatperson können Sie die Registriernummer nicht in einer offenen Datenbank nachschlagen. Bei Verdacht auf eine Fälschung hilft eine Anfrage beim DIBt oder der Bauaufsicht weiter. Wie die Nummer aufgebaut ist und wozu sie dient, erkläre ich in Registriernummer und DIBt beim Energieausweis.

Darf man einen Energieausweis selbst erstellen?

Nein. Als Eigentümer dürfen Sie keinen eigenen Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung ausstellen. Das Gesetz behält das den Berechtigten nach §88 GEG vor. Sie liefern die Daten, die Ausstellung übernimmt ein Berechtigter. Ein selbst gebastelter Ausweis ist ungültig.

Der Grund ist Qualitätssicherung. Ein Energieausweis hat rechtliche Wirkung, er wird im Verkauf vorgelegt und im Inserat zitiert.

Deshalb braucht es eine geprüfte Berechtigung und die DIBt-Registrierung. Ihre Aufgabe als Eigentümer ist es, korrekte Daten zu liefern: Baujahr, Fläche, Heizung, Sanierungen, bei Bedarf Verbrauchsabrechnungen.

Das läuft bei mir vollständig remote. Ich frage die nötigen Angaben telefonisch ab oder Sie schicken Fotos von Typenschild und Unterlagen. Kein Termin, keine Begehung nötig.

Woran erkennen Sie einen seriösen Aussteller in Köln?

An drei Dingen: Er fragt nach Ihren Daten, statt blind einen Wert zu produzieren. Er ist beim DIBt registriert und weist die Registriernummer aus. Und er gibt Ihnen einen klaren Festpreis, statt mit Lockangeboten zu werben, die später teurer werden.

Der wichtigste Punkt ist die Rückfrage. Ein Aussteller, der ohne jede Nachfrage nach Baujahr, Heizung und Dämmung sofort einen Ausweis liefert, verletzt seine Plausibilitätspflicht nach §96 GEG.

Ein Warnsignal ist der extrem billige Pauschalpreis ohne Datenabfrage. Er spart am Falschen. Ein fehlerhaft berechneter Ausweis ist rechtlich angreifbar, und im Zweifel haften Sie als Eigentümer mit.

Achten Sie außerdem auf konkrete Modernisierungsempfehlungen statt Standardfloskeln und darauf, dass der Aussteller erreichbar bleibt, falls doch etwas nachzubessern ist. Zu meiner Rolle: Ich bin Immobilienexperte, seit 2018 auf Energieausweise spezialisiert und beim DIBt registriert, also ausstellungsberechtigt nach §88 GEG. Für geförderte Beratungsleistungen arbeite ich mit dena-zertifizierten Energieberatern im Team.

Fazit: Berechtigung ist Pflicht, Sorgfalt macht den Unterschied

Wer einen Energieausweis ausstellt, muss die Voraussetzungen des §88 GEG erfüllen und beim DIBt registriert sein. Das ist die Pflicht. Ob der Ausweis am Ende korrekt und für Sie vorteilhaft ist, entscheidet die Sorgfalt: die Rückfrage, die Plausibilitätsprüfung, der belegte Wert.

Ein Ausweis von einem nicht berechtigten Anbieter oder ohne DIBt-Nummer ist im Ernstfall wertlos, mit denselben Folgen wie ein fehlender Ausweis: Bußgeld bis 10.000 Euro nach §108 GEG und Ärger beim Verkauf.

Wenn Sie einen registrierten Aussteller für Ihr Kölner Objekt suchen, schicken Sie mir die Eckdaten über den Energieausweis bestellen. Ich stelle DIBt-registriert aus und liefere digital in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Quellen und weiterführende Seiten

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Köln
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