Video · Eigentümer von Wohn- und Geschäftshäusern und Denkmälern in Köln · 4:24 Min.

Mischgebäude 2027: Bundesrat wollte Verbrauchsausweis

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Haben Sie schon mal erlebt, dass der Bundestag ein Gesetz beschließt und am exakt selben Tag offiziell davor warnt? Genau das ist passiert. Und es betrifft Ihre Immobilie ab 2027.

Schauen wir uns diese paradoxe Situation in dieser Analyse mal genauer an. Wir springen zum 10. Juli 2026. Der Bundestag verabschiedet ganz offiziell die Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Aber am genau selben Tag passierte noch etwas völlig Ungewöhnliches. Der Bundestag beschließt das Gesetz und nimmt im selben Atemzug eine Entschließung an, in der er die daraus resultierende neue Bürokratie wörtlich mit Besorgnis festhält.

Ein Gesetz beschließen und gleichzeitig vor der eigenen Bürokratie warnen? Wie passt das zusammen? Die Bürokratiekritiker. Der Bundestag ist mit seinen Bedenken nämlich absolut nicht allein.

Schon vor dem Beschluss, im Mai 2026, hat der Nationale Normenkontrollrat den Entwurf geprüft. Das Urteil in der Stellungnahme Nummer 8108, wörtlich nicht praxistauglich.

Und stellen Sie sich vor, den Verbänden blieben gerade einmal vier Tage Zeit für die Prüfung. Kurz darauf, am 12. Juni 2026, meldete sich der Bundesrat zu Wort. Er stellte klipp und klar fest, dass diese reinen Berichts- und Nachweispflichten zu einem erheblichen Mehraufwand führen und das komplett ohne faktischen Mehrwert.

Auch der Städtetag hat massiv vor der zusätzlichen Bürokratie gewarnt, speziell bei öffentlichen Gebäuden und Denkmälern. Wichtig für sie, bei Denkmälern greifen neue Pflichten ab 2027 immer nur dann, wenn dafür noch kein gültiger Ausweis vorliegt.

Behalten Sie das im Hinterkopf. Was ändert sich am 1. Januar 2027? Hier ist eine extrem wichtige Unterscheidung, also gut aufpassen. Die Klassen A bis G gelten ab 2027 ausschließlich für Nichtwohngebäude.

Wohngebäude hingegen behalten ganz ausdrücklich die bekannte Skala von A plus bis H. Werfen Sie das auf keinen Fall durcheinander. Vielleicht haben Sie in diesem Zusammenhang schon die Zahl 0,7 gehörert.

Das ist absolut keine Klassengrenze für Ihr Gebäude. Es ist lediglich der Primärenergiefaktor der Wärme, der in einem theoretischen Referenzgebäude angesetzt wird.

Über dieses fiktive Gebäude wird dann die Klasse Ihres Nichtwohngebäudes rechnerisch ermittelt. Und was kostet dieser Zusatzaufwand die Wirtschaft? Die Regierung rechnet mit einem pauschalen Aufschlag von 20,4 Millionen Euro pro Jahr.

Die offizielle Begründung aus dem Text, Zitat, aufgrund der Unsicherheit. Kölner Immobilien in der Praxis. Wie sieht das konkret bei uns auf der Wenloa Straße oder der Severinsstraße aus?

Wo unten ein Laden ist und oben gewohnt wird. Für solche Mischgebäude und auch Denkmäler gibt es ab 2027 neue Auslöse für den Energieausweis. Zum Beispiel Vertragsverlängerungen, Verkauf oder Neuvermietung.

Aber hier ist das entscheidende Detail. Das alles gilt immer nur dann, wenn aktuell kein gültiger Ausweis vorliegt. Bei diesen Mischgebäuden entscheidet übrigens § 20 Absatz 2 über die Zonen.

Das bedeutet, ganz praktisch, die kleine Bäckerei im Erdgeschoss wird nicht automatisch zu einer eigenen Berechnungszone. Jetzt müssen wir über § 41 sprechen. Der wird extrem oft falsch verstanden.

Das ist keine Grenze für das Gebäude. Er regelt lediglich, ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis zählt als Nachweis für Sanierungsanforderungen bestehender Nichtwohngebäude.

Und das nur, wenn sein Wert unter dem 0,5-fachen, ab 2033 dem 0,4-fachen Skalenendwert liegt. Und diesen Nachweis verlangt die Behörde auch ausschließlich auf Verlangen.

Unsere Haltung und ihr Aktionsplan. Um das ganz klar zu stellen. Wir bei Energiepass.Köln erstellen ausschließlich Bedarfsausweise, weil wir sie für aussagekräftiger halten.

Wir kritisieren also nicht den Ausweis an sich, sondern einzig und allein den massiven zusätzlichen Bürokratieaufwand ab 2027. Neue Berechnungsnormen, wie Einstufung über ein Referenzgebäude.

31 komplett neue Pflichtangaben. Der Ausweis wird schlichtweg aufwendiger, ohne dass ihr Gebäude dadurch auch nur ein einziges Grad wärmer wird. Handeln Sie noch vor dem 31.

Dezember 2026. Ein Ausweis, der 2026 ausgestellt wird, behält seine Gültigkeit strikt für 10 volle Jahre. Für Kölner Mischgebäude können Sie sich jetzt unser Paket für 899 Euro sichern und sind so für ein ganzes Jahrzehnt vor den neuen Pflichten geschützt.

Kommen Sie der neuen Bürokratie ab 2027 zuvor. Gehen Sie direkt auf energipass.köln oder rufen Sie uns heute noch unter 0152 060 777 67 an. Sichern Sie sich den Ausweis nach den jetzigen Regeln, der volle 10 Jahre gültig ist.

Handeln Sie, bevor die neuen Regeln greifen.

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