So sieht ein Energieausweis für Nichtwohngebäude aus
Komplexer als bei Wohngebäuden: Der Nichtwohngebäude-Ausweis erfasst Nutzungszonen, Beleuchtung, Kühlung und Lüftung separat.
Der Aufbau des Nichtwohngebäude-Ausweises
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich deutlich vom Wohngebäude-Ausweis. Er besteht aus 5 Seiten mit zusätzlichen Angaben zu Nutzungszonen, Beleuchtungsenergie und Kühlung. Das amtliche Muster wird vom Bund im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Ab 1. Januar 2027 gilt nach § 85 Absatz 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ein neues Muster, dessen Bekanntmachung noch aussteht.
5 Seiten Dokument
Titelseite, Verbrauchswerte/Bedarfswerte, Modernisierungsempfehlungen, Erläuterungen und technische Daten.
Nutzungszonen-Konzept
Nichtwohngebäude werden in Zonen mit unterschiedlicher Nutzung unterteilt (Büro, Lager, Verkauf, etc.).
Beleuchtungsenergie extra
Anders als bei Wohngebäuden wird der Stromverbrauch für Beleuchtung separat erfasst und bewertet.
Kühlung und Lüftung
Klimaanlagen und mechanische Lüftung werden bei Nichtwohngebäuden standardmäßig einbezogen.
Alle von energiepass® KÖLN ausgestellten Nichtwohngebäude-Ausweise entsprechen dem aktuellen amtlichen Muster nach GModG.
Ausschließlich mit Nichtwohngebäuden befasst sich unsere Marke gewerbepass®: Energieausweis für Nichtwohngebäude in Köln.
Die 5 Seiten im Detail
Seite 1: Allgemeine Angaben
Gebäudeadresse, Baujahr, Gebäudetyp (z.B. Büro, Handel, Produktion), Nutzfläche, Aussteller-Daten und DIBt-Registrierungsnummer. Hier wird auch das Ausstellungsdatum und die 10-jährige Gültigkeit vermerkt.
Seite 2-3: Verbrauchs- oder Bedarfswerte
Zeigt die Energiekennwerte basierend auf tatsächlichem Verbrauch oder berechneten Bedarfswerten nach DIN V 18599. Getrennte Darstellung von Wärme, Strom und Primärenergie. Bis 31.12.2026 haben Nichtwohngebäude keine Effizienzklasse, ab 1. Januar 2027 zeigt die Farbskala die Klassen A bis G (bei Wohngebäuden bleibt es bei A+ bis H).
Seite 4: Modernisierungsempfehlungen
Konkrete Vorschläge zur energetischen Verbesserung: Dämmung, Fenster, Heizung, Beleuchtungsoptimierung (LED), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, effizientere Kühlung. Bei Nichtwohngebäuden oft mit hohem Einsparpotenzial.
Seite 5: Erläuterungen
Erklärt die Energiekennwerte, Skala und Berechnungsgrundlagen. Enthält Hinweise zur Vergleichbarkeit und rechtliche Informationen zur Verwendung des Ausweises.
Unterschiede zum Wohngebäude-Ausweis
Mehrere Nutzungszonen
Wohngebäude haben eine einheitliche Nutzung. Nichtwohngebäude werden in Zonen unterteilt: Büro, Besprechung, Lager, Verkauf, Produktion, Sanitär etc. Jede Zone hat eigene Kennwerte.
Beleuchtung als Faktor
Bei Wohngebäuden spielt Beleuchtung keine Rolle im Ausweis. Bei Nichtwohngebäuden macht Beleuchtung oft 20-40% des Energieverbrauchs aus und wird separat bewertet.
Kühlung und Lüftung
Büros, Handel und Produktion haben oft Klimaanlagen und mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Diese werden bei Nichtwohngebäuden standardmäßig und detailliert erfasst.
Andere Kennwerte und Bezugsfläche
Statt kWh/(m²·a) für Wohnfläche wird bei Nichtwohngebäuden die Nettogrundfläche (NGF) verwendet. Die Referenzwerte und Effizienzklassen sind anders skaliert.
So lesen Sie den Nichtwohngebäude-Ausweis
Primärenergiebedarf prüfen
Der wichtigste Kennwert: Zeigt den Gesamtenergiebedarf inklusive Vorkette (Förderung, Transport, Umwandlung). Je niedriger, desto besser. Position auf der Farbskala beachten.
Endenergie nach Energieträgern
Zeigt getrennt den Verbrauch für Strom und Wärme. Wichtig für die Abschätzung der laufenden Energiekosten.
CO2-Emissionen ablesen
Seit 2021 Pflicht: Die Treibhausgasemissionen in kg CO2/(m²·a) zeigen die Klimawirkung des Gebäudes.
Modernisierungsempfehlungen beachten
Seite 4 zeigt konkrete Maßnahmen. Bei Nichtwohngebäuden oft: LED-Umrüstung, Lüftungsoptimierung, Gebäudeautomation.
Häufige Fragen zum Nichtwohngebäude-Ausweis
-
Wo finde ich ein offizielles Muster?
Das amtliche Muster wird vom Bund im Bundesanzeiger bekannt gemacht, für 2026 nach der Muster-Bekanntmachung zum GEG 2024. Ab 1. Januar 2027 gilt ein neues Muster nach § 85 Absatz 3 GModG, dessen Bekanntmachung noch aussteht. Alle von uns ausgestellten Ausweise entsprechen dem jeweils geltenden Muster und sind DIBt-registriert. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein anonymisiertes Beispiel-PDF.
-
Warum ist der Ausweis komplexer als bei Wohngebäuden?
Nichtwohngebäude haben unterschiedliche Nutzungszonen (Büro, Lager, Verkauf), mechanische Lüftung, Kühlung und hohen Beleuchtungsanteil. All diese Faktoren werden separat erfasst und berechnet. Die Berechnungsnorm DIN V 18599 ist entsprechend umfangreicher.
-
Was bedeuten die Nutzungszonen?
Jede Zone im Gebäude mit unterschiedlicher Nutzung wird separat bewertet. Ein Bürogebäude kann z.B. haben: Zone 1 Einzelbüros, Zone 2 Großraumbüro, Zone 3 Besprechung, Zone 4 Sanitär, Zone 5 Lager. Jede Zone hat andere Anforderungen an Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Lüftung.
-
Kann ich Verbrauchs- und Bedarfsausweis vergleichen?
Nur eingeschränkt. Der Verbrauchsausweis zeigt den realen Verbrauch (nutzungsabhängig), der Bedarfsausweis den berechneten Bedarf (standardisiert). Bei Nichtwohngebäuden können die Werte stärker abweichen als bei Wohngebäuden, da die Nutzung einen größeren Einfluss hat.
-
Gibt es einen Energieausweis speziell für Bürogebäude?
Der Ausweis für Nichtwohngebäude deckt alle Gewerbetypen ab - von Büros über Handel bis Produktion. Die Nutzungsart wird auf Seite 1 angegeben und beeinflusst die Bewertung. Es gibt kein separates Formular für einzelne Gebäudetypen.
Ihre Frage war nicht dabei? Fragen Sie direkt online an oder rufen Sie mich an, ich berate Sie persönlich.
Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude erstellen lassen
Wir erstellen rechtssichere Energieausweise für alle Gewerbeimmobilien. DIBt-registriert, GModG-konform, 24h Lieferung.
Best-Case-Optimierung inklusive: DIBt-registriert, 24h Lieferung
Kundenstimmen
Echte Kundenstimmen, direkt aus unseren Postfächern
„Danke für die Korrektur! Ihnen auch ein schönes Wochenende und bis zum nächsten Auftrag 😊“
„Vielen Dank für die schnelle Erstellung und den Verzicht auf KI bei der Formulierung der Mail 😊“
„Vielen Dank für die Auftragsbestätigung. Wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche!“