Checkliste: Energieausweis für Nichtwohngebäude
Die Checkliste für den Energieausweis Ihres Nichtwohngebäudes in Köln: 12 Punkte zu Gebäudedaten, Gebäudehülle und Anlagentechnik. Pläne und Fotos genügen, ein Termin bei Ihnen ist nicht nötig. Sind Ihre Angaben vollständig, liegt der Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 EUR 24 Stunden später in Ihrer Inbox.
Was brauchen Sie für den Energieausweis Ihres Nichtwohngebäudes?
Für den Energieausweis Ihres Nichtwohngebäudes in Köln brauchen Sie keine Verbrauchsabrechnungen, sondern drei Pakete: Grunddaten mit Flächen und Nutzungszonen, Angaben zur Gebäudehülle und Angaben zur Anlagentechnik. Zusammen sind das 12 Punkte. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ist ein Nichtwohngebäude jedes Gebäude, das nicht überwiegend Wohnzwecken dient, so definiert es § 3 GModG: Büro, Laden, Praxis, Hotel, Werkstatt oder Halle. Sie verwalten ein Bürohaus in Deutz, besitzen ein Ladenlokal in Ehrenfeld oder eine Halle in Porz, und der neue Mieter wartet schon? Dann wissen Sie, wie sich das anfühlt: Der Ausweis fehlt, die Zeit drängt, und niemand sagt Ihnen klar, welche Papiere eigentlich gebraucht werden. Das darf nicht so kompliziert sein. Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, seit 2018 in Köln tätig. Für Nichtwohngebäude erstellen wir ausschließlich den Bedarfsausweis. Er rechnet mit dem Gebäude, nicht mit dem Verhalten der Mieter, und ab dem 01.01.2027 ist er für Nichtwohngebäude ohnehin der einzige Weg.
24 Stunden Lieferung
Liegen Ihre Angaben vollständig vor, ist der Energieausweis 24 Stunden später fertig und in Ihrer Inbox. Ohne Vor-Ort-Termin, ohne Warteschleife.
899 EUR Festpreis
Der Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude kostet 899 EUR als Festpreis. Keine Nachberechnung, kein versteckter Aufschlag, auch wenn nicht jeder Plan vorliegt.
Best-Case-Optimierung
Echte Eingangsdaten statt vorsichtiger Pauschalwerte holen das beste zulässige Ergebnis für Ihr Gebäude heraus. Ab 2027 heißt das auch: die bestmögliche Klasse auf der neuen Skala A bis G.
Was ab 2027 gilt: Die GModG-Novelle vom 23. Juli 2026 wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, das neue Energieausweisrecht gilt ab dem 01.01.2027. Dann gibt es für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Effizienzklassen A bis G im Vergleich zu einem Referenzgebäude. Neu sind außerdem der digitale Ausweis, die Ausweispflicht auch für Baudenkmäler und die Verlängerung befristeter Miet-, Pacht- oder Leasingverträge als Vorlageanlass, was gerade bei Gewerbemietverträgen zählt. Ausweise aus 2026 bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig. Was auf dem Spiel steht: Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, drohen nach § 108 GModG bis 10.000 EUR Bußgeld, wird er bei der Besichtigung nicht vorgelegt, bis 5.000 EUR.
Sind die Unterlagen beisammen, geht es weiter bei unserer Marke gewerbepass®, die nur Nichtwohngebäude betreut: Energieausweis für Nichtwohngebäude in Köln bestellen.
Welche Angaben zur Gebäudehülle machen Ihren Ausweis genau?
Außenwände
Wandaufbau, Dämmung mit Material und Stärke, U-Wert falls bekannt. Bei älteren Kölner Gebäuden reicht oft die Bauweise: Ziegelmauerwerk, Bimsstein, Stahlbeton oder Fachwerk. Ein Foto der Fassade und einer Fensterlaibung zeigt mir die Wandstärke.
Dach oder oberste Geschossdecke
Dachform, Aufbau, Dämmung, Art der Eindeckung. Bei Flachdächern Aufbau und Dämmstärke. Wurde das Dach nachträglich gedämmt, genügt ein Foto der Handwerkerrechnung als Beleg.
Fenster und Türen
Rahmenmaterial, Verglasung (1-fach, 2-fach, 3-fach), Baujahr, U-Wert falls bekannt, Flächen und Ausrichtung nach Himmelsrichtung. Mein Tipp: Im Abstandhalter zwischen den Scheiben ist oft ein Stempel mit Hersteller und Herstellungsjahr. Ein Foto davon ersetzt manches Datenblatt.
Boden und Kellerdecke
Bodenaufbau, Dämmung gegen Erdreich oder gegen einen unbeheizten Keller, Art der Gründung. Bei Hallen mit Bodenplatte reicht oft die Angabe, ob unter dem Estrich gedämmt wurde.
Für den Bedarfsausweis kommt die Zonierung hinzu: Ich teile das Gebäude nach DIN V 18599 in Zonen mit eigenem Nutzungsprofil, etwa Büro, Besprechung, Verkauf, Flur, Sanitär und Lager. Ab dem 01.01.2027 gilt dafür die DIN/TS 18599:2025-10. Verbrauchsabrechnungen brauche ich nicht, die Berechnung läuft über Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ein angenommenes Beispiel zur Veranschaulichung: Ein dreigeschossiges Bürohaus aus den 1960er-Jahren in Braunsfeld mit Ladenlokal im Erdgeschoss ergibt mehrere Zonen, vom Verkaufsraum über die Büros bis zum Treppenhaus. Mit Grundrissen, einer Flächenliste und Fotos der Heizung lässt sich das am Telefon klären, ohne dass jemand bei Ihnen vorbeikommen muss.
Welche Angaben zur Anlagentechnik brauche ich?
Heizung und Warmwasser
Wärmeerzeuger (Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme), Baujahr, Nennleistung. Warmwasser zentral oder dezentral, Speichervolumen. Mein Tipp: Fotografieren Sie das Typenschild am Kessel oder an der Fernwärme-Übergabestation. Darauf stehen Hersteller, Baujahr und Leistung.
Lüftung und Klimatisierung
Mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung? Klimatisierte Bereiche, Kälteleistung, Kühlsystem, Betriebszeiten. Wird ein Raum für Prozesse gekühlt, etwa ein Serverraum oder ein Kühlraum, sagen Sie es mir: Diese Prozessenergie gehört nicht in den Ausweis.
Beleuchtung
Installierte Leistung, Leuchtmittelart (LED, Leuchtstoff), Tageslichtsteuerung, Präsenzmelder. Bei Mietflächen mit eigenem Ausbau fragt der Verwalter am besten direkt beim Mieter nach Fotos der Deckenleuchten.
Erneuerbare Energien
Photovoltaik (kWp), Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasse, jeweils mit Leistung und Baujahr. Bei Fernwärme den Versorger und, falls vorhanden, das Datenblatt mit dem Primärenergiefaktor.
Wie kommen Sie in drei Schritten zu Ihrem Ausweis?
Rechner ausfüllen und Unterlagen schicken
Geben Sie im Energieausweis-Rechner Nutzung, Fläche und Baujahr ein. Pläne, Flächenlisten und Fotos von Heizung, Fenstern und Fassade schicken Sie über den Rechner oder per WhatsApp an 0152 060 777 67. Ein Termin bei Ihnen ist nicht nötig.
Kostenlose Vorprüfung und kurze Rückfragen
Ich prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen kostenlos, lege die Nutzungszonen fest und kläre offene Punkte am Telefon. Auf Wunsch mache ich eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin. Fehlende Werte setze ich so an, dass Ihr Gebäude nicht schlechter dasteht als nötig.
Ausweis in Ihrer Inbox
24 Stunden nach vollständigen Angaben bekommen Sie Ihren Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer, zum Festpreis von 899 EUR. Sie legen ihn dem Interessenten vor, und Mietvertrag oder Verkauf laufen weiter.
Welche Grunddaten zum Gebäude brauche ich zuerst?
Baujahr des Gebäudes
Das ursprüngliche Baujahr laut Baugenehmigung sowie die Jahre wesentlicher Umbauten, Anbauten oder Sanierungen. Steht nichts in Ihren Unterlagen, hilft das Bauaktenarchiv der Stadt Köln: Als Eigentümer oder mit Vollmacht bekommen Sie dort Einsicht in die Bauakte.
Nutzfläche (NGF)
Die Nettogrundfläche in Quadratmetern, idealerweise aufgeschlüsselt nach Nutzungszonen wie Büro, Verkauf, Lager, Sanitär und Flur. Eine Mietflächenliste oder die Flächenaufstellung aus dem Exposé ist ein guter Start.
Gebäudenutzung
Art der Nutzung: Büro, Einzelhandel, Lager, Produktion, Hotel, Gastronomie oder Praxis. Bei Mischnutzung jeden Bereich mit Flächenanteil angeben. Gibt es auch Wohnungen im Haus, bekommen Wohn- und Nichtwohnteil bis 31.12.2026 getrennte Ausweise, wenn der Gewerbeanteil erheblich ist.
Geschosse und Geometrie
Anzahl der Vollgeschosse, Keller beheizt oder unbeheizt, Dachgeschoss, Raumhöhen. Grundrisse und Schnitte als PDF, CAD-Datei oder Handyfoto der Papierpläne. Mein Tipp aus dem Alltag: Die Fluchtwegpläne im Treppenhaus zeigen oft alle Räume eines Geschosses und sind eine gute erste Grundlage für die Zonierung.
Häufige Fragen von Eigentümern und Verwaltern zu den Unterlagen
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Brauche ich für mein Nichtwohngebäude einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?
Bis 31.12.2026 erlaubt das GModG für Nichtwohngebäude noch beide Arten. Ab 01.01.2027 gibt es bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis. Ich erstelle deshalb schon heute ausschließlich Bedarfsausweise: Sie hängen nicht vom Verhalten der Mieter ab, zeigen die Schwachstellen des Gebäudes und bleiben zehn Jahre gültig.
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Was ändert das GModG ab 2027 für den Ausweis meines Nichtwohngebäudes?
Die Novelle vom 23. Juli 2026 wurde am 28.07.2026 verkündet, das neue Ausweisrecht gilt ab 01.01.2027. Nichtwohngebäude bekommen dann nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Klassen A bis G im Vergleich zu einem Referenzgebäude, digital ausgestellt. Auch Baudenkmäler brauchen dann einen Ausweis. Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig, ein Austausch ist nicht nötig.
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Was ist, wenn ich nicht alle Unterlagen habe?
Dann fange ich mit dem an, was Sie haben. Ich prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen kostenlos vorab und kläre Lücken telefonisch oder über Fotos. Wo nichts belegt ist, setze ich zulässige Pauschalwerte an. Jede echte Angabe verbessert das Ergebnis, denn Pauschalwerte sind vorsichtig gewählt. Der Ausweis gelingt auch ohne vollständige Bauakte, zum gleichen Festpreis.
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Wo finde ich in Köln die Angaben zur Gebäudehülle?
Im Bauantrag, in der Baugenehmigung, im Wärmeschutznachweis und in Rechnungen oder Herstellerunterlagen für Fenster und Dämmung. Bei älteren Kölner Gebäuden liegt vieles im Bauaktenarchiv der Stadt Köln; Einsicht bekommen Eigentümer oder Bevollmächtigte. Fehlt die Akte, reichen oft Fotos von Fassade, Fenstern und Dach. Bei der Recherche helfe ich Ihnen gern.
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Brauche ich Heizkosten- und Stromabrechnungen für den Ausweis?
Nein. Ich erstelle für Nichtwohngebäude den Bedarfsausweis, und der rechnet nach DIN V 18599 mit Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzungszonen. Abrechnungen über drei Jahre, Leerstandskorrektur und Witterungsbereinigung, wie sie ein Verbrauchsausweis verlangt, entfallen. Das spart gerade bei vermieteten Objekten mit wechselnden Mietern den größten Teil der Sucharbeit.
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Wie schnell ist der Ausweis fertig, wenn alles vorliegt?
24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt Ihr Bedarfsausweis in Ihrer Inbox, zum Festpreis von 899 EUR und mit Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik. Was die Lieferung verzögert, sind fehlende Angaben. Deshalb spart die Checkliste am Anfang die meiste Zeit: Wer Pläne und Fotos gleich mitschickt, hat morgen seinen Ausweis.
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Ich verwalte ein Bürogebäude mit mehreren Mietern. Wer liefert welche Unterlagen?
In der Pflicht ist der Vermieter oder Verkäufer, die Arbeit liegt meist beim Verwalter. Pläne, Flächenlisten und Heizungsdaten haben Sie in der Regel selbst. Angaben zu Beleuchtung und Klimageräten in ausgebauten Mietflächen holen Sie am einfachsten per Foto bei den Mietern ein. Liegen Objekte außerhalb des Rheinlands, hilft die Schwester-Marke gewerbepass.de bundesweit.
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Muss ich den Energieausweis im Gebäude aushängen?
Nach § 80 GModG müssen Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 250 m² Nutzfläche einen Ausweis aushängen. Sonstige Gebäude mit starkem Publikumsverkehr über 500 m², etwa Kaufhäuser, Hotels oder Ärztehäuser, hängen ihn aus, sobald ein Ausweis vorliegt. Ein reines Bürogebäude ohne Kundenverkehr ist davon in der Regel nicht betroffen.
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Welche drei Stolpersteine sollte ich vor der Anfrage kennen?
Erstens: Mischnutzung ohne Flächenangaben, wenn Wohnungen, Praxis und Laden in einem Haus liegen. Zweitens: Prozessenergie für Kühlräume, Serverräume oder Produktion, die nicht vom Gebäudebetrieb getrennt ist. Drittens: Grundrisse, die nach einem Umbau nicht mehr stimmen. Nennen Sie mir diese drei Punkte gleich bei der Anfrage, dann entfallen spätere Rückfragen.
Ihre Frage war nicht dabei? Fragen Sie direkt online an oder rufen Sie mich an, ich berate Sie persönlich.
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Starten Sie den Rechner, schicken Sie Pläne und Fotos per WhatsApp an 0152 060 777 67 oder rufen Sie mich direkt an. Ich prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen kostenlos vorab, kläre Lücken am Telefon und liefere Ihren Bedarfsausweis von energiepass® KÖLN 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Festpreis 899 EUR, auch wenn nicht jeder Plan vorliegt.
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Kundenstimmen
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„Vielen Dank für die schnelle Zusendung des Energieausweises sowie den Hinweis bezüglich technischer Rückfragen.“
„Herzlichen Dank für die schnelle Abwicklung und Zusammenarbeit.“
„Vielen Dank für den tollen Service, gerne wieder!“