Verbrauchsausweis (Energieausweis) für Gewerbeimmobilien in Köln
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten Ihres Gebäudes. Er ist die kostengünstigere Alternative zum Bedarfsausweis, vorausgesetzt, vollständige Verbrauchsdaten liegen vor. Ab 1. Januar 2027 ist bei Nichtwohngebäuden nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Wann ist ein Verbrauchsausweis möglich?
Bis 31.12.2026 besteht bei Nichtwohngebäuden Wahlfreiheit, allerdings muss die Datenlage bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ab 1. Januar 2027 ist nach § 80 GModG nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Für Nichtwohngebäude ist unsere Marke gewerbepass® spezialisiert: Energieausweis für Nichtwohngebäude bei gewerbepass®.
Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis
- Vollständige Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsjahre
- Keine signifikanten Leerstände im Erfassungszeitraum
- Eindeutige Zuordnung der Verbräuche zum Gebäude
- Bestandsgebäude mit normaler Nutzung
Kein Verbrauchsausweis möglich bei
- Neubauten ohne Verbrauchshistorie
- Erheblichen Leerständen
- Unvollständigen oder fehlenden Verbrauchsdaten
- Größeren Sanierungen (mehr als 10% der Fassade)
Einfache Datenübermittlung, Qualitätskontrolle inklusive
Alle Gebäudedaten übermitteln Sie bequem online oder telefonisch, kein Termin vor Ort nötig. Nach Ausstellung des Energieausweises führen wir eine kostenlose kurze Sichtprüfung von außen durch.
Für den Verbrauchsausweis benötigen wir folgende Unterlagen:
- Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
- Angaben zu Nutzungszonen
- Informationen zur Anlagentechnik
- Grundrisspläne (falls vorhanden)
Ablauf der Ausweiserstellung
Von der Anfrage bis zum fertigen Energieausweis: so läuft der Prozess ab.
Erstkontakt & Angebot
Sie kontaktieren mich telefonisch oder per E-Mail. Nach einer kurzen Bedarfsanalyse erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
Unterlagen sammeln
Sie stellen mir die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre zur Verfügung (Strom, Gas, Fernwärme, etc.) sowie Grundrisspläne falls vorhanden.
Auswertung & Erstellung
Ich werte alle übermittelten Daten aus und erstelle Ihren rechtssicheren Energieausweis. Lieferung als PDF innerhalb von 24 Stunden.
Sichtprüfung als Qualitätskontrolle
Nach Ausstellung führe ich eine kostenlose kurze Sichtprüfung von außen durch: kein Betreten des Gebäudes, keine Datenaufnahme.
Lieferung & Registrierung
Sie erhalten den Ausweis als PDF und im Original. Er wird beim DIBt registriert und ist 10 Jahre gültig.
Preise für Verbrauchsausweise
Die Kosten hängen von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab.
| Gebäudegröße / Komplexität | Preisspanne |
|---|---|
| Kleine Objekte Einzelhandel, kleine Büros, Praxen | Energieausweis bestellen |
| Mittlere Objekte Mehrere Nutzungszonen, Bürogebäude | Energieausweis bestellen |
| Größere Objekte Komplexe Nutzung, viele Räume | Energieausweis bestellen |
Im Preis enthalten:
Verbrauchsdaten nicht vollständig?
Wenn keine lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen, ist ein Bedarfsausweis erforderlich, ab 1. Januar 2027 bei Nichtwohngebäuden immer. Dieser ist aufwendiger, bietet aber auch detaillierte Sanierungsempfehlungen.
Mehr zum BedarfsausweisHäufige Fragen
Wann reicht ein Verbrauchsausweis für Gewerbeimmobilien?
Bis 31.12.2026 besteht bei bestehenden Nichtwohngebäuden Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, wenn Verbrauchsdaten über 36 zusammenhängende Monate vorliegen. Ab 1. Januar 2027 ist nach § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) bei Nichtwohngebäuden nur noch der Bedarfsausweis zulässig, der Verbrauchsausweis bleibt reinen Wohngebäuden vorbehalten. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt 10 Jahre gültig.
Was kostet ein Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude?
Bei energiepass® KÖLN 899 EUR Festpreis inklusive DIBt-Registrierung. Persönliche Beratung unter 0152 060 777 67.
Welche Gewerbeimmobilien brauchen einen Energieausweis?
Alle Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung: Büros, Praxen, Einzelhandel, Gastronomie, Lagerhallen, Werkstätten. Ausgenommen sind bis 31.12.2026 kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler. Ab 1. Januar 2027 gilt die Denkmal-Ausnahme nicht mehr, die Pflicht greift auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags.
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Kundenstimmen
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„Ich empfehle Sie sehr gerne, da Sie so unkompliziert sind und Sie so zügig bearbeiten!!!“
„Vielen Dank für die schnelle, verlässliche Bearbeitung und Zusendung des Energieausweises.“
„Der aktuelle Entwurf sieht klasse aus, auch meine Kolleginnen und Kollegen sind begeistert.“