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Bedarfsbasiert

Bedarfsausweis (Energieausweis) für Gewerbeimmobilien in Köln

Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Gebäudedaten nach DIN V 18599 berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Er ist aufwendiger, bietet aber detaillierte Sanierungsempfehlungen und ist für Neubauten Pflicht. Ab 1. Januar 2027 ist er bei Nichtwohngebäuden die einzige zulässige Ausweisart.

Individuelles Angebot, je nach Gebäudekomplexität

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

In bestimmten Situationen ist der Bedarfsausweis die einzige Option, unabhängig von den höheren Kosten. Ab 1. Januar 2027 gilt das nach § 80 GModG für jeden Verkauf, jede Vermietung, Verpachtung und jedes Leasing eines Nichtwohngebäudes.

Bedarfsausweis ist Pflicht bei:

  • Neubauten: keine Verbrauchshistorie vorhanden
  • Fehlende Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
  • Größere Sanierungen: mehr als 10% der Außenbauteile erneuert
  • Signifikante Leerstände im Erfassungszeitraum
  • Ab 1. Januar 2027: jeder Verkauf, jede Vermietung, Verpachtung und jedes Leasing

Bedarfsausweis ist sinnvoll bei:

  • Bedarf an detaillierten Sanierungsempfehlungen
  • Geplante energetische Modernisierung
  • Wunsch nach nutzerunabhängiger Bewertung
  • Komplexe Gebäude mit vielen Nutzungszonen

Warum ist der Bedarfsausweis teurer?

Die Berechnung nach DIN V 18599 ist deutlich aufwendiger als die Verbrauchserfassung. Hier die wichtigsten Kostenfaktoren:

Unsere Marke gewerbepass® ist ausschließlich auf Nichtwohngebäude spezialisiert: Energieausweis für Nichtwohngebäude bei gewerbepass®.

1

Zonierung des Gebäudes

Jede Nutzungszone (Büro, Lager, Verkauf, etc.) muss separat erfasst und berechnet werden. Je mehr Zonen, desto höher der Aufwand.

2

Bauphysikalische Berechnungen

U-Werte aller Bauteile (Wände, Fenster, Dach, Boden) müssen ermittelt oder aus Baujahr und Bauweise abgeleitet werden.

3

Anlagentechnik

Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung werden für jede Zone detailliert erfasst und berechnet.

4

Sanierungsempfehlungen

Im Bedarfsausweis sind konkrete Maßnahmenempfehlungen zur energetischen Verbesserung enthalten.

Preise für Bedarfsausweise

Ein Festpreis, unabhängig von Gebäudegröße und Komplexität:

Transparente Kalkulation: 899 € Festpreis, keine versteckten Kosten.

So läuft die Erstellung ab

1

Erstgespräch & Angebotserstellung

Wir besprechen Ihr Projekt telefonisch. Nach Sichtung der Unterlagen (Grundrisse, Baupläne) erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

1-2 Tage
2

Datenübermittlung

Alle Gebäudedaten übermitteln Sie online oder telefonisch: Bausubstanz, Nutzungszonen, Anlagentechnik.

1-3 Tage
3

Berechnung & Auswertung

Die Daten werden nach DIN V 18599 berechnet. Für jede Nutzungszone werden Energiebedarfe ermittelt.

3-10 Werktage
4

Sanierungsempfehlungen

Auf Basis der Berechnung erstelle ich konkrete Empfehlungen zur energetischen Verbesserung.

Inkl. in Berechnung
5

Lieferung & Registrierung

Sie erhalten den fertigen Ausweis als PDF und im Original. Er wird beim DIBt registriert.

10 Jahre Gültigkeit

Bundesweiter Service für große Projekte

Bei größeren Gewerbeimmobilien übernehme ich auch bundesweite Aufträge. Die Anfahrtskosten werden transparent im Angebot ausgewiesen. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch.

NWG-Ausweis für 899 € anfragen Projekt besprechen

Vollständige Verbrauchsdaten vorhanden?

Bis 31.12.2026 können Sie bei lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre alternativ den Verbrauchsausweis wählen. Ab 1. Januar 2027 ist bei Nichtwohngebäuden nur noch der Bedarfsausweis zulässig.

Mehr zum Verbrauchsausweis

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für Gewerbeimmobilien?

Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, bei Neubau und größeren Änderungen ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ab 1. Januar 2027 ist nach § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Wir empfehlen ihn bei Gewerbe schon heute.

Was kostet ein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude?

Bei energiepass® KÖLN 899 EUR Festpreis, unabhängig von Gebäudegröße und Zahl der Nutzungszonen. Der Bedarfsausweis wird nach DIN V 18599 berechnet und ist aufwendiger als bei Wohngebäuden. Persönliche Beratung unter 0152 060 777 67.

Wie wird ein Gewerbe-Bedarfsausweis berechnet?

Nichtwohngebäude werden nach DIN V 18599 berechnet, ab 1. Januar 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Dabei werden Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Warmwasser zusätzlich zur Heizung berücksichtigt. energiepass® KÖLN hat Erfahrung mit allen Gewerbetypen.

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Kostenloses Erstgespräch, 899 EUR Festpreis, kein Risiko für Sie.

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„Vielen Dank für die Rückmeldung und die schnelle Bearbeitung.“

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